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Putin und das Völkerstrafrecht

Details

Datum:
2. Mai 2022
Zeit:
18:00 bis 21:00
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Veranstaltungsort

Microsoft Teams

Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema:

Putin und das Völkerstrafrecht

Ref.: Prof. Dr. Boris Burghardt
Gastprofessor für Strafrecht an der Georg-August-Universität Göttingen

Putins Krieg gegen die Ukraine hat unendliches Leid über die ukrainische Bevölkerung gebracht. Die Bilder des völlig zerstörten Mariupol und der Leichen auf den Straßen von Butscha stehen uns vor Augen, Millionen von Menschen sind auf der Flucht. In Deutschland und Europa ist das Entsetzen groß, dass sich erneut ein Zivilisationsbruch solchen Ausmaßes auf unserem Kontinent ereignen konnte. In der Bezeichnung der Ereignisse und in dem Deutungskampf über das Kriegsgeschehen spielen die Begriffe des Völkerstrafrechts eine zentrale Rolle: Angriffskrieg, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord. Was bedeuten sie? Macht es einen Unterschied, ob ein Geschehen ein Völkermord oder „nur“ ein Kriegsverbrechen ist? Besteht die rechtliche Möglichkeit, Putin wegen seines Angriffskrieges zu bestrafen? Welche Rolle könnte der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag bei der strafrechtlichen Aufarbeitung des Krieges spielen? Könnte in Deutschland ein Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten oder den Außenminister Lawrow ergehen? Was heißt es, wenn gemeldet wird, der Generalbundesanwaltschaft habe ein „Strukturermittlungsverfahren gegen Russland“ eingeleitet?

In seinem Vortrag wird PD Dr. Boris Burghardt, Gastprofessor für Strafrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, einen Überblick über die wichtigsten (völker-)strafrechtlichen Fragen geben, die sich im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg stellen.

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Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an dieser gemeinsamen Video-Konferenz der AsJ Düsseldorf •Mettmann • Neuss und der ASJ NRW teilzunehmen.

Download der Einladung: neue Einladung 02.05.2022 – Putin und das Völkerstrafrecht