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KIRCHLICHES ARBEITS(UN)RECHT – Video-Konferenz
KIRCHLICHES ARBEITS(UN)RECHT
Legale Diskriminierung am Arbeitsplatz?!
Referent: Mario Gembus
ver.di Bundesverwaltung, Fachbereich Gesundheit, SozialeDienste, Wohlfahrt und Kirchen in Berlin
Nach dem öffentlichen Dienst sind die beiden christlichen Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden mit rund 1,8 Millionen Arbeitnehmer*innendie größten Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Und obwohl die Arbeit der Wohlfahrtsunternehmen – wie bei nicht-konfessionellen Trägern – insbesondere aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, unterliegt sie einem umfassenden Sonderstatus im Arbeitsrecht.
So erstrecken sich die kirchlichen Privilegien hier beispielsweise auf Einschränkungen bei Mitbestimmung und im Streikrecht; das Betriebsverfassungsgesetz findet keine Anwendung. Anstelle von Tarifverträgen gilt in den kirchlichen Einrichtungen zumeist der sogenannte „Dritte Weg“. Die arbeitsrechtliche Diskriminierung erstrecktsich zum Teil bis in die Privatsphäre der Arbeitnehmer*innen. Trotz eines Bundesparteitags-beschlusses der SPD von 2013 in Leipzig zur Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts fehlt bislang leider die politische Initiative in unserer Partei.
Was bedeutet diese Form der Diskriminierung im Arbeitsrecht konkret für junge Arbeitnehmer*innen besonders in sozialen Berufen?
Dazu werden Düsseldorfer AGs unter Federführung der Jusos gerne mit Mario Gembus ins Gespräch kommen, der in der ver.di-Bundesverwaltung für Kirchen, Diakonie und Caritas zuständig ist. Nach seinem Vortrag wird es selbstverständlich die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen und gemeinsam zu diskutieren.
Als Video-Konferenz auf WebEx. Zugang zu der Veranstaltung über folgenden Link:
https://janaheinrichs.my.webex.com/meet/janaheinrichs44
Einladung zum downloaden: Einladung 02.12.2021- Kirchliches Arbeits(un)recht