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Das Kirchliche Arbeitsrecht – Zwischen Glaubensfreiheit und Dienstgemeinschaft
Zwischen Glaubensfreiheit und Dienstgemeinschaft
Das Kirchliche Arbeitsrecht
Eine Analyse
Das kirchliche Arbeitsrecht gehört zu den „Dauerbrennern“ in der rechtspolitischen Diskussion. Ob Wiederheirat, Kirchenaustritt oder der offene Umgang mit der eigenen Homosexualität – immer wie-der mussten sich in den vergangenen Jahrzehnten deutsche und europäische Gerichte mit arbeits-rechtlichen Konsequenzen befassen, die die Kirchen an private Lebensentscheidungen ihrer Beschäf-tigten knüpften. Während die Rechtsprechung den Ton gegenüber den Kirchen verschärfte, reformier-ten auch die Kirchen selbst ihre Regelungen. Gab es in den evangelischen Kirchen schon länger relativ liberale Grundsätze, hat sich im vergangenen Jahr auch die katholische Kirche ein neues Arbeitsrecht gegeben.
Wie ist der aktuelle Stand im kirchlichen Arbeitsrecht? Braucht es ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht überhaupt? Sichert es die Religionsfreiheit all derer, die sich in den Kirchen engagieren – oder verletzt es im Gegenteil das Persönlichkeitsrecht derer, die im kirchlichen Dienst arbeiten?
Klar ist: Die Kirchen gehören – nicht zuletzt über ihre Sozialverbände – zu den größten Arbeitgebern in Deutschland, ihre arbeitsrechtlichen Entscheidungen betreffen jeweils Hundertausende.
Über diese und andere Fragen wollen wir deshalb diskutieren:
Mitwirkende:
Prof. Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon), Universität Bayreuth
Sebastian Koppers, sozialfachlicher Vorstand Caritas Münster
Thomas Meißner, stellvertretender Bezirksgeschäftsführer ver.di Münsterland
Dienstag, den 05.09.2023 – 18 Uhr
Hörsaal JUR 1 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Universitätsstraße 14–16, 48143 Münster
Zugleich Live Per Zoom: Anmeldung unter asj@nullspd-muenster.de
Einladung zum Herunterladen: 05.09.2023 – ASJ Muensterland – Einladung Das kirchliche Arbeitsrecht_