Die ASJ NRW lehnt den Arbeitsentwurf von Jens Spahn ab und begrüßt und unterstützt den Gesetzentwurf von Karl Lauterbach u.a. zur Regelung der Suizidhilfe

Die ASJ NRW unterstützt den Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Dr. Karl Lauterbach, Dr. Petra Sitte, Swen Schulz und Otto Fricke für ein Gesetz zur Regelung der Suizidhilfe.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung vom 26.02.2020 – 2 BvR 2347/15 – festgestellt, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) auch das Recht des Einzelnen umfasst, sein Leben selbstbestimmt zu beenden und hierbei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Die ASJ NRW begrüßt vor diesem Hintergrund den Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Dr. Karl Lauterbach, Dr. Petra Sitte, Swen Schulz und Otto Fricke für ein Gesetz zur Regelung der Suizidhilfe. Auf seiner Vorstandssitzung am 04.02.2021 hat der Landesvorstand für die weitere Arbeit am Gesetzentwurf folgendes Papier verabschiedet:
AsJ NRW – Beschlusspapier vom 04.02.2021 – Sterbehilfe

Weiterhin hat die ASJ NRW am 19.04.2021 die SPD-Bundestagsfraktion dazu aufgefordert den vom Bundesgesundheitsminister vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Neufassung der Strafbarkeit der Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der freiverantwortlichen Selbsttötungsentscheidung“  abzulehnen. Auf seiner Vorstandssitzung am 19.04.2021 hat der Landesvorstand  folgenden Beschluss verabschiedet: Beschluss der ASJ NRW vom 19.04.2021 zur Sterbehilfe