ASJ Bundesvorstand folgt dem Beschluß der ASJ NRW und lehnt das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ ebenfalls ab

Der Vorstand der ASJ NRW hat den aktuellen Gesetzentwurf des „Geordnete-Rückkehr“ auf seiner Vorstandssitzung am 20.05.2019 ausführlich diskutiert und den Entwurf  anschließend abgelehnt. Diesem Beschluß hat sich der ASJ Bundesvorstand angeschlossen und ihn an die Bundestagsfraktion weitergeleitet.

Der Text des Beschlusses kann hier heruntergeladen werden:
Beschluss_zum_Geordnete-R__ckkehr-Gesetz_03_06_2019__2_