ASJ Bundesausschuss folgt Antrag der ASJ NRW zur Bindung von Unternehmen an Menschenrechte

Der ordentliche Bundessausschuss der ASJ ist im Rahmen seiner Sitzung am 07.04.2019 in Bremen der Beschlussvorlage der ASJ NRW zur Beachtung der Menschenrechte im internationalen Handel gefolgt und hat folgenden Beschluss gefasst:

2019_04_07_UN_Treaty

Die ASJ betont damit, dass nicht nur mutilaterale Unternehmen Rechte im globalisierten Handel haben, sondern die Menschenrechte zwingend zu beachten sind. Gerade in den Entwicklungsländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oftmals, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkte Rechte. Bei Unfällen etc. bleiben diese im Ergebnis meist entschädingslos. Man denke an die Brände in Textilfabriken in Bangladesch und anderen Ländern. Die ASJ fordert u.a., dass die Verletzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten des Völkerrechts durch
deutsche Unternehmen sowohl im Fall von dauerhaften Zulieferer-Geschäftsbeziehungen als auch von Tochtergesellschaften Schadensersatzansprüche nach deutschem Zivilrecht nach sich ziehen muss.