Am 12.12.2018 hat der Landtag von NRW mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD ein geändertes Polizeigesetz beschlossen. Die ASJ NRW hat sich das gesamte Jahr 2018 sehr intensiv mit dem Polizeigesetz beschäftigt und von Beginn an konstruktive Kritik geäußert. Auch wenn die schlimmsten Verschärfungen aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen wurden, hält der Landesvorstand der ASJ NRW auch das final verabschiedete Gesetz für verfassungswidrig. Der ASJ – Landesvorstand hat dies in seiner Sitzung vom 13.12.2018 nochmals bekräftigt. Die Pressemitteilung steht hier zum download bereit: